Öfen und Herde
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Das unsachgemäße Aufstellen von
Öfen, Herden und sonstigen Feuerstätten ist eine häufige
und meist unerkannte Gefahrenquelle.
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Heizperiode
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Vor Beginn der Heizperiode
Feuerstätten und Kamine durch den Kaminkehrer überprüfen
und bei Bedarf instand setzen lassen. Besondere Vorsicht ist nach
Um- und Neubauten geboten. Falls es zu einem Kaminbrand kommt,
sollte dieser nicht mit Wasser gelöscht werden.
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Asche
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Ausgeräumte
Asche kann bis zu 24 Stunden zündfähig sein und darf
daher niemals in brennbaren Behältern (Pappkartons, Kunststoffeimern,
Kunststoffmülltonnen) entsorgt werden. Asche darf nur in
Metallmülltonnen entleert werden, die im Freien stehen.
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Brennbare Abfälle
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Die Zwischenlagerung
von brennbaren Abfällen (Putzlappen, ölgetränktes
Putzpapier, u.ä.) ist nur im Freien und in verschließbaren
Metallbehältern zulässig.
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Küchendunstabzüge
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Die Filter von Küchendunstabzügen
sind regelmäßig zu reinigen oder auszutauschen. Ausgewechselte
Fillter sind leicht brennbare Abfälle!
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Heißes Fett
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Überhitzte
Fett kann zur Selbstentzündung führen. Fettbrände
sind die häufigste Ursache für Küchenbrände.
Brennendes Fett keinesfalls mit Wasser löschen,
sondern immer "abdecken" (zB mit Topfdeckel, Nasses
Tuch, Löschdecke, o.ä.)! Auch kein tropfnasses Bratgut
in heißes Fett einbringen, da durch das ausspritzende Öl
Brandgefahr entsteht. Frittiergeräte sind zwar mit einem
Thermostat ausgerüstet, dürfen aber trotzdem nicht unbeaufsichtigt
betrieben werden. Altes Fett ist leichter entzündbar als
frisches, daher erhöht ein öfterer Fettwechsel die Brandsicherheit.
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Aufstellung von Wärmegeräten
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Kochplatten, Kaffeemaschinen,
Teewassererhitzer u.ä. sind immer auf unbrennbarer Unterlage
aufzustellen und sollen mindestens 1/2 m Abstand zu brennbaren
Materialien haben. Heizspiralen von Tauchsiedern müssen immer
von Flüssigkeit umgeben sein.
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Bügeleisen
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Bügeleisen
dürfen nicht "vergessen" werden. Bei Arbeitsunterbrechung
oder zum Arbeitsende sind die Geräte stets abzuschalten,
der Stecker ist abzuziehen.
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Fernsehgeräte, Videorekorder
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Eingeschaltete Fernsehgeräte
und Videorekorder geben Wärme ab, die abgeführt werden
muß. Werden solche Geräte in einen Schrank oder Wandverbau
eingebaut, muss für ausreichende Belüftung gesorgt werden.
Zwischen den Wänden und dem Gerät muss seitlich und
nach oben mindestens 10 cm Abstand sein.
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Spraydosen
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Die Treibgase in
Spraydosen sind durchwegs brennbar. Daher nicht in der Nähe
offener Flammen, eingeschalteter Wärmegeräte (Heizlüfer,
Fön) oder bei brennender Zigarette verwenden. Beim Erhitzen
über die erträgliche Handwärme können Spraydosen
explodieren und dürfen deshalb nicht in der Nähe von
Wärmegeräten aufbewahrt werden.
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Heizdecken
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Heizdecken im Bett
sollen nur zum Vorwärmen eingeschaltet werden. Dauernd eingeschaltete
Heizmatten können durch Wärmestau zum Brand führen.
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Weihnachtsbaum
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Christbaumbrände treten häufig auf, sind eine enorme
Brandgefahr, können aber unter Berücksichtigung der
einfachsten Sicherheitsregeln leicht vermieden werden:
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Christbäume nie in der Nähe von
Vorhängen aufstellen
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Kerzen am Christbaum so anbringen, dass Äste
und Schmuck von den Kerzenflammen nicht entzündet werden
können
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Zuerst die oberen und dann die unteren Kerzen
anzünden
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Papier und Schmuck nicht mit den Lampen von
elektrischen Christbaumkerzen in Berührung bringen.
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Kerzen, vor allem Wunderkerzen (Sternspritzer)
nicht mehr entzünden, wenn der Christbaum bereits trocken
(dürr) geworden ist.
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Vor dem Entzünden der Christbaumkerzen
Löschgeräte bereitstellen (z.B. Nasslöscher
oder Sodawasserflasche)
Christbäume bleiben länger frisch und damit weniger
brandgefährlich, wenn sie vor dem Fest in kühlen Räumen
gelagert und in einen Kübel mit Wasser gestellt werden.
Auch mit Wasser befüllbare Christbaumständer verhindern
das rasche Austrocknen des Baumes und erhöhen dadurch die
Brandsicherheit.
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Lagerung in Dachböden
od. Keller
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Auf Dachböden
bzw. Keller dürfen keine leicht brennbaren Materialien, ausgenommen
Erntegüter, und auch keine brennbaren Flüssigkeiten
gelagert werden. Rauchfänge und Dachfenster sind von jeder
Lagerung freizuhalten. Alle Bereiche des Dachbodens und des Kellers
müssen leicht zugänglich sein.
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Auftauarbeiten
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Zugefrorene Rohre,
Heizkörper usw. nur vom Fachmann auftauen lassen. Beim Arbeiten
mit offener Flamme vorher Umgebung von brennbaren Materialien
freimachen. Kleinlöschgerät bereitstellen. Arbeitsstelle
nach Beendigung der Arbeit mehrfach kontrollieren. |
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